Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.